Abmahnung im Arbeitsrecht





Abmahnung im Arbeitsrecht – Rechtsanwalt Sebastian Rabbe


Abmahnung im Arbeitsrecht – Was tun?

Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht ein ernstes Signal. Sie dient dazu, ein bestimmtes Verhalten zu rügen und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – anzukündigen. Für Arbeitnehmer ist wichtig: Eine Abmahnung sollte niemals einfach hingenommen werden.

Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Eine Abmahnung muss drei Voraussetzungen erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein:

  • Das Fehlverhalten wird konkret beschrieben (Datum, Situation, Handlung).
  • Es erfolgt eine klare Rüge – also die Erklärung, dass das Verhalten gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt.
  • Der Arbeitgeber kündigt arbeitsrechtliche Konsequenzen (z. B. Kündigung im Wiederholungsfall) an.

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Eine unberechtigte Abmahnung kann langfristig gefährlich werden, weil sie oft als „Vorstufe“ einer Kündigung gilt. Arbeitnehmer sollten daher:

  • Die Abmahnung sorgfältig prüfen – stimmt der Vorwurf?
  • Keine vorschnelle Gegendarstellung schreiben – dies kann später nachteilig sein.
  • Innerhalb weniger Tage rechtlichen Rat einholen, um das Vorgehen zu besprechen.

Kann man eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen?

Ja – wenn sie unbegründet oder unverhältnismäßig ist, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass sie aus der Personalakte gelöscht wird. Dies erfolgt meist durch eine außergerichtliche Aufforderung oder im Rahmen einer Klage auf Entfernung.

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