Kündigung







Kündigung erhalten – was tun? | Kanzlei Rabbe


Kündigung erhalten – was tun?

Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer ein einschneidendes Erlebnis – rechtlich und emotional. Wichtig ist jetzt vor allem eines: schnell zu handeln.

Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Danach ist die Kündigung in der Regel wirksam, selbst wenn sie eigentlich ungerechtfertigt war.

Wir prüfen Ihre Kündigung, die Formalien und Fristen und beraten Sie zu möglichen Abfindungen oder Vergleichsverhandlungen.

Rechtsanwalt Rabbe – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht | Wasserstraße 3, 45468 Mülheim an der Ruhr | Tel: 0208 457 915 13 | Mail: info@rechtsanwalt-rabbe.de

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